Glücksspielanbieter verklagen

Bisherige Klagen gegen Glücksspielanbieter: Gute Aussichten auf Erfolg

Viele der Spielenden haben in Online-Casinos oder Online-Wettbüros mehrere tausende bis zehntausende Euro verloren. Ob diese Verluste von den Online-Casinos und Anbietern von Sportwetten zurückgefordert werden können, hängt vom Einzelfall ab. Ihre Chancen stehen aber gut. Insbesondere da sich nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) der spielerfreundlichen Rechtsprechung in einem Hinweisbeschluss angeschlossen hat:
 
„Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll [das gesetzliche Verbot] verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten trotz des vorhandenen Wissens, um das Verlustrisiko womöglich erhebliche Verluste zu erleiden.“ (BGH, Hinweisbeschluss v. 22. März 2024, I ZR 88/23).
 
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BGH SCHÜTZT OPFER ILLEGALER SPORTWETTENANBIETER

Der BGH hat in einem Hinweisbeschluss zu einem noch laufenden Verfahren vorab deutlich Stellung bezogen und stärkt somit die Klagen von Spielenden auf Rückerstattung von Verlusten gegen illegale Sportwettenanbieter im Internet:

„Die Beklagte [gemeint ist der Sportwettenanbieter] hat gegen § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verstoßen, indem sie öffentlich im Internet Sportwetten angeboten hat, ohne im für den Streitfall relevanten Zeitraum über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.“ (BGH, Hinweisbeschluss v. 22. März 2024, I ZR 88/23).

Aufgrund dieses Verstoßes sind die zwischen den Spielenden und dem Glücksspielanbieter geschlossene Verträge über die Teilnahme an dem Glücksspiel und die Zahlung der Spieleinsätze nichtig. Dies führt dazu, dass Spielende ihre Verluste aus Sportwetten zurückverlangen können.

Der BGH stellt auch klar, dass eine in der Vergangenheit beantragte Lizenz für Sportwetten keine Relevanz hat, wenn der Anbieter von Sportwetten die Voraussetzungen für eine entsprechende Lizenz trotz des Antrages nicht erfüllt hat. Das ist zum Beispiel bei vielen Glücksspielanbietern gegen die wir Vorgehen der Fall, da sie unter anderem den Spielenden keine Einzahlungsgrenze von 1.000 € im Monat gesetzt haben oder Sportwetten und andere Casinospiele und Online-Poker über die gleiche Domain angeboten haben.

Ein abschließendes Urteil des BGH in dem Fall steht noch aus. Wir halten es aber für sehr unwahrscheinlich, dass der BGH seine Meinung hier noch ändert, da sich nur so die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages erreichen lassen:

„Sehen sich diese Anbieter dem Risiko ausgesetzt, die Einsätze der Spieler zurückzahlen zu müssen, leistet dies einen erheblichen Beitrag dazu, unerlaubte Glücksspiele zurückzudrängen und so die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages zu erreichen.“ (BGH, Hinweisbeschluss v. 22. März 2024, I ZR 88/23).

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.  

Auch Viele Oberlandesgerichte bestätigen Anspruch auf Rückzahlung

Neben einer Vielzahl von Amts- und Landgerichten haben unter anderem bereits einige Oberlandesgerichte in Dresden, Erfurt, Köln, Hamm, Karlsruhe, München, Nürnberg und Braunschweig sowie das Kammergericht in Berlin zugunsten der geschädigten Teilnehmer an Online-Glückspielen entschieden.
 
Das OLG Karlsruhe bringt diese Rechtsprechung wie folgt auf den Punkt:
 
„[D]as Verbot von Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 4 des GlüStV 2012 [stellt] nach ständiger Rechtsprechung ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar. Auf die Neuregelung des Glücksspielrechts durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 kommt es hierbei nicht an, da sich die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach den Regelungen zum Zeitpunkt seiner Vornahme richtet.“
 
-OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2023, 19 U 48/23, BeckRS 2023, 38368, Rn. 66.
 
Die Glücksspielanbieter wussten – im Gegensatz zu den Spielern – in der Regel genau bzw. hätten wissen müssen, dass sie gegen das in Deutschland geltende Glücksspielrecht verstoßen. Auch hier hat das OLG Karlsruhe zuletzt klare Worte gefunden:
 
„Da [die Anbieterin von Sportwetten] die Tatsachen kannte, die zu dem Verstoß der Wettverträge gegen das gesetzliche Verbot und damit zur Nichtigkeit führen, sie wusste, dass sie nicht über die erforderliche Erlaubnis in Deutschland verfügte, zusätzlich auch die Spielerschutzvorschriften nicht einhielt, musste sich ihr die Nichtigkeit der Wettverträge aufdrängen. Sie muss sich zumindest so behandeln lassen, als hätte sie die Nichtigkeit der Wettverträge für möglich gehalten.“
 
-OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2023, 19 U 48/23, BeckRS 2023,38368, Rn. 103.

Endgültige Klärung durch Höchstgerichte steht noch aus

Nachdem nunmehr vom BGH weitgehend geklärt ist, dass Verluste aus illegalen Sportwetten zurückgefordert werden können, müssen Geschädigte von Online-Casinos auf eine entsprechende Klarstellung durch den BGH noch etwas länger warten. Denn der BGH hat hier entsprechende Verfahren ausgesetzt (siehe Az. I ZR 53/23), um auf die Klärung damit verbundener europarechtlicher Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu warten (dort Az. C-440/23). Diese können noch einige Monate, wenn nicht gar Jahre in Anspruch nehmen.
 
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Vollstreckung kann mühsam werden

Wie gesehen haben Klagen gegen Online-Casinos und Sportwettenanbieter Aussicht auf Erfolg. Allerdings ist es mit einem gewonnenen Urteil leider häufig nicht getan. Wenn Sie Ihren Anspruch nicht bereits verkauft haben, müssen Sie dann im Zweifel noch eine Vollstreckung des Urteils abwarten. Dies ist bereits deswegen erschwert, da die Glücksspiel-Anbieter in der Regel in Gibraltar oder Malta ihren Sitz haben. In Malta wurde sogar ein Gesetz zum Schutz der dort ansässigen Glücksspielanbieter erlassen (das sog. Bill No. 55), um die Vollstreckung von rechtskräftigen Urteilen aus Deutschland und anderen europäischen Mitgliedstaaten zu verhindern. Dies ist zwar offensichtlich europarechtswidrig; eine entsprechende Klärung durch den EuGH wird aber voraussichtlich noch Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen.

Angesichts dieser Herausforderungen sollten sich Geschädigte gut überlegen, ob Sie auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche warten, oder ob Sie Ihre Ansprüche lieber direkt verkaufen möchten. Melden Sie sich jetzt an und lassen Sie sich ein Angebot von uns zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche machen.